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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Maklervertrag für Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler

§ 1 VERTRAGSGEGENSTAND

Der Maklervertrag, unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten Verträge, für die eine Vermittlungstätigkeit gewünscht wurde oder eine Verwaltungsübernahme auf den Makler erfolgte.
Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung besteht nicht. Es kann schriftlich gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf weitere Verträge erstrecken soll. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Maklertätigkeit umfasst.

§ 2 PFLICHTEN DES MANDANTEN

Der Mandant ist fortwährend zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet. Insbesondere hat er dem Makler unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig zu übergeben.

Bei der Bearbeitung jeder Anfrage kann nur der vom Mandanten geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der vom Mandanten dem Makler dargelegte Sachverhalt ist als vollständige, wahrheitsgemäße und abschließende Grundlage für den Makler anzunehmen.
Für eigene Analysen und individuell erstellte Konzepte nimmt der Makler Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch.

Die aus den Verträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten etc. sind vom Mandanten zu erfüllen.
Der Mandant ist verpflichtet, dem Makler die vertragsbezogene Korrespondenz der Produktgeber für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Produktgeber ausschließlich über den Makler zu führen

§ 3 AUFGABEN DES MAKLERS

Der Makler nimmt eine Vorauswahl von geeigneten Anbietern von geeigneten Produkten vor, welche den mitgeteilten

Mandantenwünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Makler berücksichtigt im Versicherungsbereich lediglich solche Anbieter, die

bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind, eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland

unterhalten, Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler berücksichtigt im

Finanzanlagebereich lediglich Produkte gem. § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (offene in Deutschland zum Vertrieb zugelassene

Investmentvermögen).

Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Anbieter. Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer di e

vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Mandant wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemach t,

dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Mandant seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.

§ 4 HAFTUNGSBEGRENZUNG/AUSSCHLÜSSE

DieHaftungdesMaklersfüreineVerletzungseinerPflichteneinschließlicheinerVerletzungdergesetzlichenBeratungs und Dokumentationspflicht gem. §§ 60, 61, 63 VVG sowie seiner Verwaltungs und Betreuungspflichten infolge fahrlässig verursachter Schäden, ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall gem. § 9 VersVermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Mandant hat die Möglichkeit den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Eine solche Vereinbarung hat in Schriftform zu erfolgen.

Insofern der Makler über eine Erlaubnis nach gem. § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO verfügt und auf dieser Grundlage im Bereich offene, für den Vertrieb in Deutschland zugelassene Investmentvermögen für den Mandanten tätig wird: Die Haftung des MaklersfüreineVerletzungseinerPflichteneinschließlicheinerVerletzungdergesetzlichenBeratungs und Dokumentationspflicht gem. § 18 FinVermV sowie seiner Verwaltungs und Betreuungspflichten infolge fahrlässig verursachter Schäden, ist auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall gem. § 9FinVermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Mandant hat die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Eine solche Vereinbarung hat in Schriftform zu erfolgen.

Eine Haftung des Maklers für Unterlagen oder Aussagen von Produktgebern oder sonstigen Dritten ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung des Maklers für Ausdrucke und Ergebnisse aus Software von Produktgebern und sonstigen Dritten (z.B. Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Vergleichs-, Dokumentations- und Beratungsprogrammen etc.).

§ 5 ABTRETUNGSVERBOT UND AUFRECHNUNGSVERBOT

Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Mandanten gegen den Makler sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.
Die Aufrechnung des Mandanten gegen eine Forderung des Maklers ist unzulässig, soweit die Forderungen des Mandanten nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6 ERKLÄRUNGSFIKTION

Der Mandant nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Mandant innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat, und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

§ 7 RECHTSNACHFOLGE

Der Mandant willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbe iteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtun gen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann.

Im Sinne der Vertragsübernahme trifft dies insbesondere zu für den Maklerpool INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, die Patronus GmbH , die RKL GmbH (vorgenannte Firmen haben ihren Sitz in 04178 Leipzig, Sportplatzweg 15), die blau direkt GmbH&Co KG (Kaninchenborn 31 in 23560 Lübeck), die Ostsee-Finanz-GmbH, Langer Steinschlag 7, 23936 Grevesmühlen und die balticshark GmbH, Bäckerstraße 17, 19053 Schwerin sowie die Hanse-Allfinanz Vermittlungsges.mbH und Hanse-Allrisk Versicherungsmakler GmbH (Dalwitzhofer Weg 22, 18055 Rostock).

§ 8 VOLLMACHT SEPA-LASTSCHRIFT

Der Mandant erteilt dem Makler und dessen Rechtsnachfolger Vollmacht bezüglich der Erteilung von Lastschriftaufträgen zu Lasten des Kontos des Mandanten gegenüber Gesellschaften zur Abbuchung der Versicherungsprämien, Sparbeiträge bzw. sonstiger Entgelte.

§ 9 SOFTWAREDIENSTLEISTER DES MAKLERS UND SEINER UNTERBEVOLLMÄCHTIGTEN

Zum Zwecke der Vertragsführung und Angebotserstellung bedienen sich der Makler und seine Unterbevollmächtigten verschiedener Softwaredienstleister, die in der dem Mandanten bereits übergebenen Datenschutzerklärung benannt sind. Zum Zwecke der elektronischen Speicherung/Verarbeitung bzw. zur Sicherung der Datenverarbeitung, der Vertragsführung und für Angebotserstellungen ist die Weitergabe sämtlicher vertragsbezogener Daten -auch der Gesundheitsdaten- des Mandanten und der versicherten Personen bzw. weiterer Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigter des vorgenannten Personenkreises (z.B. für den Erlebens- oder Todesfall der Betroffenen) an die Softwaredienstleister erforderlich.
Der Makler und seine Unterbevollmächtigten können die Softwaredienstleister wechseln sowie die Anzahl der Software- dienstleister mindern oder erweitern. Alle vom Makler und seinen Unterbevollmächtigten genutzten Softwaredienstleister sowie deren Mitarbeiter unterliegen selbstverständlich den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutzsämtlicher personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).Eine Haftung des Maklers und/oder seiner Unterbevollmächtigten für gesetzliche oder sonstige Verstöße der Softwaredienstleister gleich welcher Art ist jedoch ausgeschlossen.

§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL, GERICHTSSTAND, SCHRIFTFORMERFORDERNIS

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zwecke der Regelung am nächsten kommt. Sofern der Mandant Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten der Sitz des Maklers.

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses